UV- und Hitzeschutz
Setzen Sie der Sonne Grenzen - mit professionellen, auf Ihren Betrieb abgestimmten Maßnahmen. Wir beraten Sie gerne.
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber in der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze durchzuführen. Und dann entsprechend geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen und zur Verfügung zu stellen (technisch, organisatorisch, personenbezogen). Optimalerweise werden alle drei Maßnahmearten kombiniert. Nicht nur die Hautkrebsvermeidung und der Schutz vor Augenschäden wie Bindehautentzündung und grauer Star sind hier im Blick zu behalten, sondern auch der Schutz vor Hitzschlag & Co. Wir haben das große Ganze im Blick - und beraten Sie rundum zum Thema UV- und Hitzeschutz.
Was ist die TOP-Regel bzw. die STOP-Regel im Arbeitsschutz?
Um Gefahren zu vermeiden, können Sie unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, die in der genannten Rangfolge zu beachten sind. Teilweise wird die TOP-Regel auch um einen weiteren Punkt erweitert, dann spricht man von der STOP-Regel oder auch den STOP-Prinzipien.
- S wie Substituieren: Hier müssen Sie sich zuerst die Frage stellen, ob es z. B. einen Ersatz für einen eingesetzten Gefahrstoff gibt oder man diesen ganz weglassen kann. Im Bereich UV- und Hitzeschutz fällt dieser Punkt naturgemäß weg, da die Gefahr von der Sonne ausgeht.
- T wie Technische Maßnahmen: Wie kann der Arbeitsplatz beschattet werden? Bringt eine Belüftung eines Arbeitszeltes Kühlung und somit Entlastung der Mitarbeitenden?
- O wie Organisatorische Maßnahmen: Manchmal bewirkt ein wenig Umdenken eine Verbesserung. Können Sie eventuell die Einsatzzeiten verändern, damit Ihr Team zu weniger belastenden Zeiten arbeitet?
- P wie Persönliche Maßnahmen: Bleiben trotz der vorhergehenden Maßnahmen noch Gefahren bestehen, kommt geeignete PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zum Einsatz. Das reicht von Bekleidung, die durch ihre Webart UV-Strahlung mindert bis zu wirksamen UV-Schutzmitteln.
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Achtung Sonne: Warum UV-Strahlen nicht harmlos sind
UV-A, UV-B, UV-C: Ultraviolette Strahlung ist für den Menschen unsichtbar und sehr energiereich. So dringen sie in die Haut ein, lassen diese altern und schädigen die Zellen. UV-B-Strahlen sind für den bekannten Sonnenbrand verantwortlich - werden aber auch im Positiven vom Körper für die Bildung von Vitamin D benötigt. An der Entstehung von Hautkrebs sind alle UV-Arten beteiligt, auch wenn man die Auswirkungen nicht immer direkt bemerkt. UV-A-Strahlen dringen übrigens auch durch Fensterglas und durch Wolken. Natürliche UV-C-Strahlung kommt auf der Erdoberfläche nicht an, da unsere Atmosphäre diese ausfiltert. Zur Gefahr wird sie jedoch z. B. bei Schweißarbeiten (Lichtschweißen, Laserstrahlen, Elektronenstrahlen), wo sie künstlich erzeugt wird. Alle Personen, die Arbeiten im Freien oder die erwähnten Tätigkeiten mit UV-C-Gefährdung durchführen, sind besonders Hautkrebs-gefährdet. Weißer Hautkrebs ist übrigens seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt (BK 5103).
Individuelle Beratung ist das A&0
Neben den Maßnahmen zum UV- und Hitzeschutz kommen weitere Faktoren ins Spiel. Gerade in stark belasteten Branchen wie z. B. dem Straßenbau müssen die UV- und Hitzeschutz Maßnahmen mit weiteren Schutzmaßnahmen wie Warnschutz kombiniert werden. Auch für diese Konstellation haben wir passende Lösungen wie Warnwesten, die zusätzlich eine Kühlfunktion haben. Damit Ihre Mitarbeitenden geschützt sind, beraten Sie unsere Experten und Expertinnen individuell für Ihren Betrieb. So sind Sie auf der sicheren Seite und sparen letztlich Kosten, da effektiver UV- und Hitzeschutz Erkrankungen und Ausfallzeiten verhindern können sowie zusätzlich ein produktiveres Arbeiten fördern. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungstermin unter vertrieb@carlnolte.de oder rufen Sie uns an: (02571)16-202.